Entwicklungsstrategie
Entwicklungsstrategie der Woiwodschaft Schlesien „Schlesien 2020"
Mit dem Beschluss III/47/1/2010 nahm auf der Sitzung vom 17. Februar 2010 das Regionalparlament der Woiwodschaft Schlesien die Entwicklungsstrategie der Woiwodschaft Schlesien „Schlesien 2020", die eine Fortsetzung der vom Regionalparlament der Woiwodschaft Schlesien am 4. Juli 2005 angenommenen Entwicklungsstrategie der Woiwodschaft Schlesien für Jahre 2000-2020 darstellt, an.
Als ein grundlegendes Werkzeug der durch die Selbstverwaltung der Woiwodschaft ausübenden Entwicklungspolitik legt die Strategie einen Bereich der von den regionalen Behörden aufzunehmenden Aufgaben fest und wird zugleich zum Anhaltspunkt für Maßnahmen und Unterlagen, die planerische, räumliche und programmbezogene Eigenschaften aufweisen und die auf der regionalen und örtlichen Ebene sowie in branchenbezogenen Umgebungen entwickelt werden.
Die erste Entwicklungsstrategie der Woiwodschaft Schlesien wurde vom Regionalparlament der Woiwodschaft Schlesien im Jahre 2000 angenommen. Nach 5 Jahren begann man - infolge der erfolgten Änderung der wirtschaftlichen und sozialen Umstände sowie der Grundsätze für die Ausübung der Regionalpolitik nach dem Beitritt Polens zur Europäischen Union - die Strategie zu aktualisieren. Es wurde eine Unterlage: „Entwicklungsstrategie der Woiwodschaft Schlesien für Jahre 2000-2020" veröffentlicht. 2008 gaben sich die regionalen Behörden erneut Mühe, die Bestimmungen der wichtigsten Unterlage der strategischen Region zu aktualisieren.
Als ein Werkzeug zur Verwirklichung der Entwicklungspolitik der Woiwodschaft ist die Strategie als ein Konsens zwischen Belangen einzelner regionalen Akteure, zwischen verschiedenen Entwicklungszielstellungen aller Partner sowie zwischen den äußeren und inneren Bedingungen, die die in jeweiliger Region einzuleitenden Handlungen prägen, zu betrachten. Die Strategie unterbreitet Informationen über die betriebene Entwicklungspolitik sowohl den Bewohnern der Region, als auch den anderen Partnern: Woiwodschaften, der Regierungsverwaltung oder Bauherrn, die in der jeweiliger Region investieren möchten.
Die in der Strategie „Schlesien 2020" definierte Vision der künftigen Entwicklung hebt jedoch die Notwendigkeit, die Qualität der öffentlichen Dienste zu erhöhen sowie die wirtschaftliche Entwicklung der Region hervor. Zugleich stellt sie eine Fortsetzung der schon verwirklichten Entwicklungsrichtungen der Woiwodschaft dar. Auf Grundlage der geschilderten Entwicklungsvision mit dem Geltungsbereich bis zum Jahr 2020 wurden strategische Zielstellungen ausgesetzt und anschließend Richtungen für Handlungen und Unternehmen bestimmt.